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Die Veröffentlichung von Fotos ist im §23 Kunsturhebergesetz geregelt. Demnach dürfen Fotos, auf denen Personen neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit (z.B. Hundeplatz) erscheinen, sowie Fotos von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen (z.B. SV-Veranstaltungen), an denen die dardestellten Personen teilgenommen haben, veröffentlicht werden. Sollte eine abgelichtete Person dennoch nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, bitten wir um Nachricht.

Das Bild/die Bilder werden auf Wunsch dann umgehend aus der Bildergalerie entfernt.
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